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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
I. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Swisssonic GmbH und Kunden, die Unternehmer gemäß § 14 BGB sind, gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültigen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können unter www.GolfSonic.de jederzeit abgerufen, gespeichert oder ausgedruckt werden. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratung, Schulung und Service der Swisssonic GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
II. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Swisssonic GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
III. Swisssonic GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachträglich zu ändern. Bei einem solchen Fall wird Swisssonic GmbH dem Kunden die geänderten Bedingungen mitteilen und diese deutlich hervorheben. Wenn der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden ist, kann dieser innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen. Soweit in diesem Zeitraum kein Widerspruch erfolgt, gelten die Änderungen als genehmigt.
IV. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Swisssonic GmbH mit Auftragserteilung an.
§ 2 Vertragsschluss
I. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Aufträgen für Drucke, Anzeigen und Beilagen bis spätestens zum Anzeigenschluss der jeweiligen Ausgabe (sind im Internet einzusehen), als Richtwert gilt der 15. des Vormonates als Anzeigenschluss, reproduktionsfähige Daten gemäß den technischen Erfordernissen (siehe Mediadaten) des Auftragnehmers oder von ihm beauftragte Dritte zu liefern. Wird ein Anzeigenauftrag für mehrere Ausgaben verbindlich abgeschlossen, hat der Auftraggeber die Veränderung der Anzeige bis zum Anzeigenschluss mitzuteilen, ansonsten wird das zuletzt geschaltete Motiv verwendet und gilt als genehmigt.
Für die Lieferung der Unterlagen zur Anzeigenerstellung, die Einhaltung der Termine, Prüfung des Anzeigenmotivs sowie die Prüfung urheber- und wettbewerbsrechtlicher Gesichtspunkte ist alleine der Auftraggeber verantwortlich.
Das gleiche gilt auch für die Vorlagen der Gestaltung von den Bildschirmwerbungen.
II. Für den Internetauftritt und den zur Verfügung gestellten Modulen verpflichtet sich der Auftraggeber 14 Tage vor dem vereinbarten Schaltungstermin das für die Schaltung der Internet-Werbung notwendige Material (siehe Mediadaten) zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die gelieferten Unterlagen, der Auftragnehmer ist nicht für fehlerhafte, falsch gekennzeichnete, oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Unterlagen verantwortlich, daraus ergibt sich keine Rückvergütungsforderung.
III. Mit der Präsentation von Waren und Angeboten in Prospekten, Anzeigen, Internet oder Ähnlichem und der Einräumung der Möglichkeit zur Bestellung ist noch kein verbindliches Angebot durch die Swisssonic GmbH verbunden. Angebote in Prospekten, Anzeigen, Internet oder Ähnlichem sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch den Kunden stellt ein Angebot an Swisssonic GmbH zum Abschluss eines Vertrages dar. Zum Vertragsabschluss kommt es erst, soweit Swisssonic GmbH die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder die bestellte Ware liefert. Angaben über Maße, Gewicht und sonstige Leistungsdaten sowie Zeichnungen und Abbildungen von Verkaufsartikeln sind nicht verbindlich und Änderungen etwa aufgrund eines technischen Fortschrittes bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit schriftlicher Bestätigung von Swisssonic GmbH wirksam.
IV. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen für Sonderbestellungen, Projektaufträge, Chipkarten oder Ähnliches mit individueller Bedruckung, fotografische Auftrags Arbeiten, Computersysteme oder Software, wenn die Versiegelung der Verpackung vom Kunden geöffnet wurde, oder es sich um einen speziell für den Kunden gefertigten Datenträger handelt.
§3 Werbeschaltung
I. Sollte ein termingerechter Druck oder eine Schaltung der Internet-Werbung aus technischen oder inhaltlichen Gründen oder höherer Gewalt nicht eingehalten werden können, darf der Auftragnehmer einen anderen gleichwertigen Ersatz oder Schaltungsplatz auswählen. Sollte es größere Verschiebungen geben wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
II. Die übliche Wiedergabequalität der Schaltung ist in Abhängigkeit des technischen Standards und dem jeweiligen Equipment des Benutzers zu sehen.
III. Bei farbigen Drucken können Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, dies betrifft auch den Vergleich von Andrucken und dem jeweiligen Auflagendruck.
IV. Die geschaltete Werbung muss sofort nach Veröffentlichung von dem Auftraggeber auf Fehler geprüft und innerhalb einer Woche reklamiert werden. Ansonsten gilt der Fehler als genehmigt. Bei Druckerzeugnissen gilt die Druckfreigabe vom Auftraggeber.
V. Der Auftragnehmer kann Platzierungswünsche vormerken und versuchen sie nach Möglichkeit umzusetzen, dies kann aber nicht garantiert werden. Platzierungsforderungen bedingen einem Platzierungszuschlag von 15%.
VI. Bei Anzeigen die durch Ihre redaktionelle Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind werden durch den Auftragnehmer mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
§ 4 Druckvorlagen
I. Die Anzeigenpreise basieren auf der Lieferung von reprofähigen Daten im PDF-Format sowie einem farbverbindlichen Farbausdruck durch den Auftraggeber. Filme können nicht verwendet werden. Ansonsten können digitale Daten nur nach den weiteren technischen Vorgaben des Auftragnehmers gemäß den Mediadaten weiterverarbeitet werden. Sofern die Daten in anderen Datenformaten (siehe Mediadaten) geliefert werden, trägt der Auftraggeber die Bearbeitungskosten für Mehraufwand.
II. Durch Schriften-Konflikte, Konvertierungsvorgänge und unterschiedliche RIP-Vorgänge auf verschiedenen Ausgabegeräten besteht auch bei größter Sorgfalt die Möglichkeit, dass Fehler zwischen den einzelnen Produktionsstufen auftreten können. Der Kunde verpflichtet sich, die letzte Freigabe einer Komplett-Kontrolle zu unterziehen. Gestellte Daten (z.B. Bilder, Grafiken, Schriften) übersenden wir gem. unserer hausinternen Standardkonfiguration und senden diese ebenfalls an den Auftraggeber oder Dritte weiter. Die verwendeten Programme und Konfigurationen werden auf Wunsch mitgeteilt.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Preise
I. Preisangaben in Katalogen, Anzeigen, Internet und Preislisten oder Ähnlichem gelten als freibleibend und unverbindlich. Den Preisen hinzuzurechnen ist die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten. Swisssonic GmbH behält sich Schreibfehler und sonstige Irrtümer vor. Die Zahlungen haben aus-schließlich auf die benannten Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
II. Sofern nichts Anderes vereinbart wird, ist der in der jeweiligen Rechnung genannte Endbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich Swisssonic GmbH vor.
III. Für Kunden aus der EU mit einer gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an. Für Kunden aus Drittländern fällt grundsätzlich deutsche Mehrwertsteuer an. Bei Warenlieferungen ins Ausland über eine Spedition oder einen Lieferservice fällt keine deutsche Mehrwertsteuer an. Die Einfuhrumsatzsteuer bei Warenlieferungen ins Ausland ist vom Kunden zu tragen.
IV. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder werden Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleich oder Insolvenz) ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
V. Fallen weitere Kosten für die Anfertigung von bestellten Entwürfen, Repros, Lithos und Satz Arbeiten, sowie für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen der angelieferten Unterlagen an, sind diese Kosten vom Auftraggeber zu tragen und werden direkt mit den ausführenden Unternehmen abgerechnet.
§ 6 Lieferung und Versand
I. Die von Swisssonic GmbH genannten Liefertermine und Lieferfristen sind ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
II. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Swisssonic GmbH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern Annahmeverzug vorliegt, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
III. Soweit Fälle höherer Gewalt Liefer- und Leistungsverzögerung bewirken, hat Swisssonic GmbH dieses nicht zu vertreten, auch wenn (Liefer-) Fristen verbindlich vereinbart wurden.
IV. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers von Swisssonic GmbH die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Versandkosten sind vom Kunden zu tragen. Eine auf Wunsch des Kunden abzuschließende Transportversicherung erfolgt ebenfalls auf Rechnung des Kunden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
I. Swisssonic GmbH behält sich das erweiterte Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn Swisssonic GmbH sich hierauf nicht stets ausdrücklich beruft. Swisssonic GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
II. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, dies gilt auch für die Nutzung überlassener Geräte usw. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-/Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde GolfSonic GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein gelieferter Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die Swisssonic GmbH entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten aus einer Klage gemäß § 771 Abs. 1 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Swisssonic GmbH entstanden Ausfall.
III. Wird die Ware (Geräte, Soft- oder Hardware) dem Kunden von Swisssonic GmbH zur Nutzung überlassen, verbleibt das Eigentum bei der Swisssonic GmbH oder einer Ihrer Lieferanten. Die Nutzungsdauer wird durch einen entsprechenden Vertrag geregelt. Ist der Vertrag abgelaufen, behält sich die Swisssonic GmbH vor, entsprechend überlassene Ware (Geräte, Soft- oder Hardware) abzuholen, zu demontieren oder entsprechende Verträge zu verlängern.
IV. Nutzungsrechte, die vor der Zahlung vergeben wurden, können bei Zahlungsverzug dem Kunden wieder entzogen werden.
§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
I. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinem nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
II. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Swisssonic GmbH gelieferten Ware bei dem Kunden. Vorstehende Regelung gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, § 479 Abs. 1 BGB und § 634 a Abs. 1 BGB längere Fristen zwingend vorschreibt.
III. Sollte trotz aller Sorgfalt die geliefert Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr Übergangs vorlag, so wird Swisssonic die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nachbessern oder Ersatzware liefern. Swisssonic GmbH ist stets die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
IV. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
V. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahr Übergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzung Arbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere bei einem Austausch gelieferter Maschinen oder Software, eine Sicherungskopie von Programmdaten und Datenträgern vorzunehmen.
VI. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Swisssonic GmbH gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
I. Weder die Swisssonic GmbH noch die Lieferanten der Swisssonic GmbH sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen und privaten Informationen oder von Daten oder aus anderen finanziellen Verlusten) ersatzpflichtig, die aufgrund der Benutzung von Produkten oder der Unfähigkeit, ein solches Produkt zu verwenden, entstehen, selbst wenn die Swisssonic GmbH von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Auf jeden Fall ist die Haftung der Swisssonic GmbH auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt bezahlt hat.
II. Für Übertragungsfehler auf Datenträgern und im Internet übernimmt die Swisssonic GmbH keine Gewährleistung.
III. Sofern Dateien und Informationen von Dritten (Behörden oder sonstige priv. oder öff. Auskunftsstellen) stammen und durch die Swisssonic GmbH übernommen werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.
IV. Eine Haftung für übliche Abnutzung ist ausgeschlossen.
V. Soweit die Haftung der Swisssonic GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Swisssonic GmbH.
VI. Swisssonic GmbH haftet nicht für Schäden und Folgeschäden an Geräten, Maschinen, Telekommunikationsanlagen, Einrichtungen, Mobiliar, Elektroinstallationen u. ä., die von Swisssonic GmbH für den Ein-/An-/Umbau der bestellten Ware bzw. Anlagen modifiziert werden müssen. Mit Auftragserteilung stimmt der Auftragsgeber allen notwendigen Arbeiten und den damit verbundenen Risiken einer möglichen Verschlechterung seines Eigentums uneingeschränkt zu.
VII. Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen (z. B. unzureichende Datensicherung).
VIII. Werden Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Garantie Leistung.
IX Für die Verfügbarkeit eines Internetauftrittes gilt ausschließlich die Verfügbarkeitsgarantie des Providers.
X. Bei fehlerhafter Verwendung der von der Swisssonic GmbH gelieferten Produkte sind jegliche Schadensansprüche ausgeschlossen.
XI. Ein Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Swisssonic GmbH verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.
§ 11 Schutz- und Urheberrechte
I. Die von der Swisssonic GmbH erstellten und vertriebenen Programme und Daten werden dem Kunden gegen Gebühr zur Nutzung überlassen. Die Rechte an den Quellcodes verbleiben bei der Swisssonic GmbH bzw. dem Urheber. Diese Rechte können nur nach schriftlicher Vereinbarung und Zustimmung des Urhebers dem Kunden überlassen werden.
II. Eine Software-Lizenz mit derselben Seriennummer ist an einen Arbeitsplatz gebunden und darf grundsätzlich nicht von zwei Benutzern an zwei verschiedenen Orten genutzt werden.
III. Für den Inhalt von Werbung und/oder gehosteten Webseiten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Für eventuelle Fehler oder Falschmeldungen übernimmt die Swisssonic GmbH keinerlei Haftung. Die Swisssonic GmbH behält sich das Recht vor, moralisch bedenkliche Inhalte weder zu erstellen, noch zu veröffentlichen und diese gegebenenfalls einzubehalten.
IV. Vervielfältigungen von der Swisssonic GmbH erstellten Werken sind gemäß § 60 des UrhG ohne Erlaubnis des Urhebers untersagt.
§ 12 Datenschutz
Die Swisssonic GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, unter Beachtung des Bundesdaten-Schutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
§ 13 Aufbewahrungspflicht
I. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zugesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet mit einer 3-monatigen Frist nach Auftragsablauf.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
I. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz von Swisssonic GmbH, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt.
II. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
III. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 15 Schlussbestimmung
I. Sollte eine einzelne der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am Nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für ergänzungsbedürftige Lücken.
II. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
Stand: Stand März 2021
Mit Erscheinungsdatum der neueren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle vorangegangenen Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit

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